AUSSAGEPSYCH. GUTACHTEN

Zur Wahrheitsfindung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kann es geboten sein, eine Zeugin oder einen Zeugen hinsichtlich des Aussageverhaltens und der 'Glaubwürdigkeit' zu beurteilen. Ein aussagepsychologisches Gutachten kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.

Die Aussage eines Zeugen kann durch eine Vielzahl von Faktoren (im Sinne der Wahrheitsfindung zumeist negativ) beeinflusst werden. Hier spielen zunächst allgemeine Mechanismen des Gedächtnisses eine Rolle, die sowohl zum Zeitpunkt der Gedächtnisbildung als auch im Moment des Abrufs (unbeabsichtigt) greifen. Weiter ist der Aspekt einer beabsichtigten Falschdarstellung, einer Übertreibung/ Überzeichnung oder Untertreibung zu berücksichtigen. Auch im Falle beabsichtigter und eingeübter Falschdarstellungen stehen Befragungstechniken zur Verfügung, die diese Offenlegen können.

Auch das Vorliegen einer psychischen Erkrankung (zum Zeitpunkt des bezeugten Geschehens oder zum Zeitpunkt der Aussage) oder zum Beispiel eine Intelligenzminderung sollten sachverständig eingeordnet werden. Das Gutachten erfordert grundsätzlich die persönliche Befragung ('Exploration') der Probandin/ des Probanden mittels spezieller Techniken oder die Beobachtung der Aussage vor Gericht selbst, sowie vorbereitend Grundkenntnisse des Falls, zum Beispiel aus der Ermittlungs- oder Prozessakte. Am Ende der aussagepsychologischen Begutachtung steht eine fachlich begründete Einschätzung zum allgemeinen Aussageverhalten des Probanden sowie zu Faktoren, die dies beeinflusst haben können und zur Wahrscheinlichkeit, dass eine (Teil-)Aussage als wahrheitsgemäß angenommen werden kann.

Im Rahmen der Befragung können Widersprüche mit anderen Quellen wie zum Beispiel der Fallakte zu Tage treten und im Gutachten vermerkt werden; eine Sachverhaltsaufklärung im eigentlichen Sinne findet nicht statt.

Zur Beauftragung eines aussagepsychologischen Gutachtens bzw. einer sachverständigen Beurteilung der Glaubwürdigkeit kontaktieren Sie mich gern.