Grundsätze
Leitlinien meiner Gutachtertätigkeit
Fachkenntnis und Fortbildung
Die Grundlage eines Gutachtens bilden meine Fachkenntnisse und Erfahrungen aus meiner bisherigen beruflichen Biografie mit aktuell über einhundert angefertigten Gutachten aus diversen Rechtsgebieten und Fragestellungen für Amts- und Landgerichte. Darüberhinaus ist anhaltende Fortbildung hinsichtlich der Fachthemen als auch der Gutachtenerstellung selbst für mich unabdingbar. Ich bin der Überzeugung, dass auch innerhalb eines medizinischen Fachgebiets — in diesem Falle der psychiatrischen und neurowissenschaftlichen Begutachtung — eine Spezialisierung notwendig ist.
Wissenschaftlichkeit
Den hohen Anforderungen an ein Gutachten begegne ich unter anderem durch die konsequente Anwendung der Grundsätze der Wissenschaftlichkeit sowohl hinsichtlich der Durchführung und der Wahl der Methoden als auch der Auswertung und Interpretation der Befunde. Die Einbindung des jeweils aktuellen Forschungsstands und der klinischen Leitlinien der Psychiatrie und der Neurowissenschaften sehe ich als zentrales Qualitätskriterium an — hier kann ich sowohl von meiner ärztlichen Arbeit als auch von der Erfahrung in der neurowissenschaftlichen Forschung profitieren.
Neutralität und Objektivität
Selbstverständlich sehe ich mich im Rahmen der Beauftragung dazu verpflichtet, in höchstem Maße neutral zu arbeiten und mich ausschließlich in den Grenzen der gestellten Fragen und den Grundsätzen der guten wissenschaftlichen und gutachterlichen Praxis zu bewegen.
Allgemeinverständlichkeit
Die Aufgabe des Sachverständigen ist die Erstattung eines Gutachtens bzw. die Beantwortung der ihm aufgetragenen Fragen für ein Gericht, wobei angenommen werden muss, dass es sich bei den Auftraggeberinnen und Richterinnen sowie weiteren Verfahrensbeteiligten um medizinische Laien handelt. Mit Blick auf den Adressatenkreis sehe ich die Allgemeinverständlichkeit meiner Ausführungen auch bei schwierigen Sachverhalten als wichtiges Qualitätskriterium an. Nur so kann gewährleistet werden, dass die an der Wahrheits- und Urteilsfindung Beteiligten das Gutachten effektiv zu diesem Zwecke nutzen können.
Trennung von Befund und Interpretation
Insbesondere im Fach der Psychiatrie und Neurowissenschaften besteht auch bei maximaler Sorgfalt bei der Befunderhebung eine Restunsicherheit: Wir können dem Gegenüber nun einmal nicht „hinter die Stirn" gucken. In diesem Sinne sehe ich die Kenntlichmachung bzw. Trennung von gesichert erhobenem Befund und fachlicher Interpretation als Qualitätskriterium eines Gutachtens an. Dies umfasst auch das konsequente Unterlassen einer juristischen Interpretation.
Werdegang
Beruflicher Werdegang
| 2011 | Ausbildung zum Rettungssanitäter, NAW Berlin |
| 2013 – 2019 | Studium der Humanmedizin, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg |
| 2018 – 2022 | Studium der Mathematik / Informatik, FU Hagen |
| 2019 | Approbation als Arzt |
| 2019 – 2023 | Assistenzarzt Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Klinik für Neurologie, Universitätsklinikum Magdeburg |
| 2019 – | Regelmäßige Tätigkeit als Gutachter für Fachzeitschriften im Bereich Psychiatrie, Grundlagenforschung und Translation |
| 2021 | Promotion im Fachbereich Psychiatrie, summa cum laude |
| 2021 – 2023 | Leiter AG „Digitale Magdeburger Hirnbank", Universitätsklinik für Psychiatrie, Magdeburg |
| 2023 – | Wissenschaftlicher Mitarbeiter AG „Neural Circuits & Network Dynamics", Institut für klinische Neurologie und Demenzforschung (IKND), Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) |
| 2023 – | Freiberufliche Tätigkeit als Honorararzt für Psychiatrie |
| 2023 – | Freiberufliche Tätigkeit als medizinisch-neurowissenschaftlicher Gutachter |
| 2024 – | Arzt, Klinik für Neurologie, Universitätsklinikum Magdeburg (Teilzeit) |
| 2024 | Abschluss Fortbildung Medizinische Begutachtung (DGNB) nach BÄK-Curriculum |
Fachliche Einbindung